Anlässlich des BVerfG-Urteil zum neuen Wahlrecht am 30. Juli veranstalten wir gemeinsam mit Till Steffen einen LAG-Sondertermin am 19. August um 19.30 Uhr in der Grünen Geschäftsstelle in Eimsbüttel. In dieser Sitzung möchten wir mit euch über die Implikationen des Urteils sprechen. Einen guten Überblick zur mündlichen BVerfG-Verhandlung zum neuen Wahlrecht findet ihr hier: [ https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-2bvf123-verhandlung-karlsruhe-wahlrecht-ampelkoalition-reform-2023/ | BVerfG wird Wahlrecht beanstanden (lto.de) ]